Auszug aus der
Satzung des TSV Ohrnberg:
...
II. Erwerb und
Beendigung der Mitgliedschaft
§ 5
Jede männliche und weibliche
Person kann Mitglied des Vereins werden, sofern sie
das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Anmeldung
erfolgt schriftlich bei einem der
Vorstandsmitglieder. Diese Anmeldung ist zu den
Vereinsakten zu nehmen. Bei der Anmeldung von
Jugendlichen und Kindern ist die schriftliche
Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorzulegen.
Mitglieder des Vereins im Alter von 14 – 18 Jahren
gelten als Jugendliche, die unter 14 Jahre alten
Mitglieder des Vereins sind Kinder und werden in
Interessengruppen zusammengefasst.
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Die komplette Satzung ist
hier
zu finden.
Mitgliedsbeiträge pro Jahr:
Kinder, Schüler,
Jugendliche |
25,00 € |
Erwachsene
|
45,00 € |
Ehepaare |
75,00 € |
Familienbeitrag
|
90,00 € |
Ruhestandsehepaare
auf Antrag |
45,00 € |
Personen im
Ruhestand und
Behinderte auf Antrag |
25,00 €
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Ehrenmitglieder und
Schiedsrichter beitragsfrei |
-,-- € |
Die Mitglieder der
Bogensportabteilung müssen neben dem
Mitgliedsbeitrag dieselbe Summe als
Abteilungsbeitrag entrichten.
Die Beiträge wurden
auf der Jahreshauptversammlung am 24.03.2016
einstimmig angenommen. (Letzte Anpassung 2008)
Hier gibt es den
Mitgliedsantrag zum ausdrucken:
2013-04-18_Antrag auf Aufnahme in den TSV
Ohrnberg.pdf
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